Zulassung, Anmeldung und Abmeldung Kfz Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst Du für die Kfz-Zulassung
Welche Papiere für die Zulassung eines Autos von Bedeutung sind, hängt von der Art der Zulassung ab. Generell unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der Zulassung eines komplett neuen Fahrzeuges, Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges und der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges.
Unterlagen bei der Zulassung eines neuen Kfz
Wer ein neues Fahrzeug gekauft hat, muss unbedingt seinen Pass oder Personalausweis dabei haben. Außerdem ist es wichtig, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil II mitbringt. Unentbehrlich sind auch die elektronische Versicherungsbestätigung sowie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, weil die Neuzulassung nur dann erfolgen kann, wenn alle Papiere vollzählig und gültig sind.
Wird das neue Auto als Firmenfahrzeug registriert, so muss der Antragsteller auch den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung mitbringen. Da in Deutschland die Kfz-Steuer erhoben wird und der Lastschrifteinzug die gängigste Zahlungsweise ist, muss der Fahrzeuginhaber der Zulassungsstelle die Einzugsermächtigung erteilen, wobei diese ebenfalls in Papierform vorgelegt werden muss. Und wer bevollmächtigt wird, jemandes neues Fahrzeug zuzulassen, muss dem Antrag noch die Vollmacht, den Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeuginhabers sowie dessen Meldebescheinigung beifügen.
Papiere für die Zulassung eines gebrauchten Autos
Bei der Zulassung eine gebrauchten Fahrzeuges muss man darauf achten, ob es früher im selben Kreis oder auswärts zugelassen wurde.
Wenn das Auto früher im selben Kreis zugelassen wurde, dann braucht der Antragsteller weder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung noch die Kennzeichenschilder. Stattdessen muss er seinen Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung sowie beide Teile des Fahrzeugbriefes und den HU-Bericht mitbringen. Auch die Lastschrifteinzugsermächtigung darf nicht fehlen. Bei der Registrierung eines fremden oder eines Firmenfahrzeuges gelten dieselben Anforderungen wie bei der Zulassung eines komplett neuen Fahrzeuges.
War das fragliche Fahrzeug früher in einem anderen Kreis zugelassen, so müssen dieselben Papiere wie bei Fahrzeugen aus demselben Kreis mitgebracht werden. Die einzige Ausnahme bilden dabei die alten Kennzeichenschilder, die ebenfalls vorgelegt werden müssen.
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges
Nach der neuen Regelung erlischt die Betriebserlaubnis für ein stillgelegtes Fahrzeug automatisch erst dann, wenn seit der Stilllegung schon sieben Jahre verstrichen sind. Und nur in diesem Falle muss eine Vollabnahme nach Paragraf 21 StVZO stattfinden. Sonst gilt das Fahrzeug als betriebsgeeignet. Wichtig für seine Wiederzulassung sind die Vorlage der Einzugsermächtigung, der beiden Teile des Kfz-Briefes, der elektronischen Versicherungsbestätigung sowie des Reisepasses oder des Personalausweises und des HU-Berichtes. Die Regelungen betreffend Firmen- und Fremdfahrzeuge behalten ihre Gültigkeit auch in diesem Falle.
Was sollte man bei der Zulassung eines Kfz immer berücksichtigen?
Eine Zulassung ist immer nur bei der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Dabei entscheidet der Hauptwohnsitz der jeweiligen Person darüber, welche Zulassungsstelle für sie zuständig ist. Autokennzeichen können auch im Internet bestellt werden, wenn die Wunschnummer zuvor bei der zuständigen Zulassungsstelle elektronisch beantragt wurde. Dafür wird aber eine Gebühr erhoben, die in jedem Bundesland anders aussieht. Alle diese Umstände muss man berücksichtigen, wenn man zur Zulassungsstelle geht.