Gewährleistung Kfz Reparatur

Welche Rechte in der Gewährleistung hast Du bei einer KFZ Reparatur?

Reparatur eines Autos

Meistens macht man sich über seine Rechtsansprüche bezüglich der Gewährleistung bei einer KFZ Reparatur keine Gedanken, da in der Regel keine Probleme mit der Reparaturleistung der Werkstatt auftreten. Aber was ist, wenn der reparierte Schaden wieder auftritt. Wer ist dann für die entstehenden Kosten einer neuen Reparatur zuständig? Generell gilt seit dem Jahr 2002, dass die KFZ Werkstätten ein Jahr Gewährleistung auf ihre erbrachten Reparaturen bieten müssen, doch leider läuft das nicht immer so reibungslos ab, da meistens beide Seiten rechtliche Grundsatzfragen haben.

Welche Pflichten haben Werkstätten bzgl. einer Reparaturgewährleistung nach den gesetzlichen Grundlagen?

Das schlimmste Szenario, dass für Autofahrer bei einer Reparatur in einer KFZ Werkstatt auftreten kann, dass man viel Geld ausgibt und nach kürzester Zeit das gleiche Problem am Auto wieder auftritt. Dann tritt man den Weg in die Werkstatt nochmal an, das alleine ist schon nervenaufreibend und zeitraubend. Dort teilt einem dann der Werkstattleiter mit, dass man eben Pech gehabt habe, denn das wird jetzt noch einmal richtig teuer. So leicht hat es die Werkstatt aber bei weitem nicht, denn sie muss eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr bieten. Wenn sie das nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt haben, dann gilt sogar die rechtliche Grundlage, dass eine Gewährleistung von zwei Jahren geboten werden muss.
Fällt auf, dass die Werkstatt die Reparaturarbeiten nicht gewissenhaft und vielleicht sogar fehlerhaft durchgeführt hat, kann man als Kunde auf einer Nacherfüllung der korrekten Reparaturleistungen bestehen und hat dabei das Recht auf seiner Seite. Des Weiteren muss die Werkstatt in solchen Fällen auch für die entstandenen Kosten für die notwendigerweise mehrmals aufgenommen Wege erstatten.

Kunden von KFZ-Werkstätten haben einige Rechte

Schafft die Werkstatt eine Nachbesserung nicht, dann kann der Kunde eine andere Werkstatt aufsuchen, die die Reparatur kostenpflichtig durchführt. Diese Rechnung muss die erste Werkstatt tragen. Außerdem kann man auch selbst Hand anlegen. Dann muss die Werkstatt die entstandenen Arbeitszeiten und auch die Materialkosten übernehmen.
Man sollte unbedingt darauf achten, dass man eine angemessene Frist für die Nacherfüllungen setzt. Außerdem sollte man die ganzen Probleme und auch die Nacherfüllungsaufträge unbedingt schriftlich fixieren, damit man bei einer Rechtsstreitigkeit auch entsprechende Dokumente zum Beweis vorlegen kann. Man sollte bei gravierenden Fällen, insbesondere wenn die Kosten der Reparatur hoch waren unbedingt einen Anfall einschalten, der entsprechenden Beistand leisten kann.

Fehlerhafte Reparaturleistung im Urlaub

Natürlich kann der Mangel in solchen Fällen von einer anderen Werkstatt behoben werden. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man nicht weiter als 50 Kilometer von der heimatlichen Werkstatt entfernt sein darf, wenn man denen die Kostenerstattung auftragen möchte. Allerdings sollte man sich eine Zustimmung von der ersten Werkstatt einholen, denn wenn sich diese doch bereit erklärt, den Wagen zu holen, dann hätten sie noch immer das Recht auf Nachbesserung. Die Reparatur sollte von der ausführenden Werkstatt genau dokumentiert werden und auch die ausgebauten Ersatzteile sollten unbedingt aufbewahrt werden, denn die andere Werkstatt hat einen Anspruch darauf, dass sie überprüfen darf, ob ihre ausgeführte Reparatur fehlerhaft gewesen ist. Man muss die aufgeführten Regeln beachten, denn sonst hat man kaum eine Chance darauf, die Kosten von der ersten Werkstatt erstattet zu bekommen.
Achten sie darauf, dass sie sich in einer wirklichen Notfallsituation befinden und nicht in der Lage sind mit dem betroffenen PKW den Rückweg anzutreten.

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