Kfz Versicherung Prozente übertragen und übernehmen

Übernahme von Prozenten durch die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

Anfängerin am Steuer

Die Prozente, die ein Versicherungsnehmer in Bezug auf seine Kfz-Beiträge zu zahlen hat, werden mit steigender Schadenfreiheitsklasse geringer. Das bedeutet, je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto niedriger ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Eine höhere Schadenfreiheitsklasse erhält ein Versicherungsnehmer jedoch nur – wie die Bezeichnung vermuten lässt – wenn ein Auto entsprechend länger unfallfrei gefahren wird. Je länger gefahren wird, ohne einen Unfall zu bauen, desto höher die Schadenfreiheitsklasse. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, bereits höhere Einstufungen in der Schadenfreiheitsklasse zu erhalten, obgleich noch keine all zu lange Fahrpraxis vorliegt. Wie? Genau das erklären wir im Folgenden.

Was verbirgt sich hinter der Schadensfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF, bezeichnet, wie lange, also über wie viele Jahre, ein Autofahrer gefahren ist, ohne während dieser Zeit einen Unfall verursacht zu haben. Das Versicherungsunternehmen errechnet aus dieser schadensfreien Zeit einen bestimmten Prozentsatz, der als Rabatt vom Versicherungsbeitrag abgezogen wird.

Die besonders hohen Kosten für Fahranfänger

Die Versicherungsbeiträge sind insbesondere bei Fahranfängern sehr hoch. Aus diesem Grund wird das erste Fahrzeug oftmals über die Eltern versichert, um auf diese Weise Kosten einzusparen. Das Problem dabei ist jedoch, dass es ihnen so nicht möglich ist, einen Schadensfreiheitsrabatt aufzubauen, auch wenn sie über lange Zeit unfallfrei gefahren sind. Wird ein Fahrzeug erstmalig auf den eigenen Namen angemeldet, so beginnt die Schadenfreiheitsklasse sehr niedrig, auch wenn der Fahrer vielleicht über jahrelange Fahrpraxis verfügt. Dies hat einen entsprechend hohen Versicherungsbeitrag zur Folge. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihre eigene SF auf die Kinder zu übertragen, umso günstiger Versicherungskonditionen zu erhalten.

Doch wann ist eine solche Übertragung überhaupt möglich?

Liegt lediglich eine Teilkaskoversicherung vor, so ist eine Übertragung der SF nicht möglich, denn diese gibt es dabei nicht. Eine SF gibt es nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung und kommt auch nur dann zum Tragen.

Die persönliche SF ist naturgemäß personengebunden, damit eine Übertragung überhaupt möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Voraussetzungen um Prozente zu übertragen

  1. Die meisten Versicherungen bieten die Möglichkeit an, die SF auf eine nahestehende Person, wie beispielsweise den Ehepartner, das Kind oder die Eltern zu übertragen. Bei einigen Versicherungen werden auf diese Weise auch Lebensgefährten berücksichtigt ebenso wie nicht leibliche Kinder oder gar Enkel.
  2. Als weitere Voraussetzung wird das regelmäßige Fahren mit dem zu versichernden Kfz betrachtet.
  3. Hinzu kommt, dass lediglich so viele SF übertragen werden können, wie es dem Fahrer auch möglich gewesen wäre, diese zu erzielen. Aus diesem Grund ist die Übertragung an einen Fahranfänger nicht sinnvoll bzw. nicht möglich, da dieser seinen Führerschein gerade erst erworben hat und somit noch gar nicht die Möglichkeit gehabt hätte, SF aufzubauen.

Dann ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll

  • Die Übertragung der SF ist lediglich dann sinnvoll, wenn derjenige, der die SF gutgeschrieben soll, auch über entsprechende Fahrpraxis verfügt und so den Großteil der schadenfreien Jahre übernehmen kann.
  • Derjenige, der die SF übertragen möchte, muss sich zugleich bewusst sein, dass er seinen bisherigen Rabatt verlieren wird. Dies ist unwiederbringlich. Aus diesem Grund beschränkst sich eine sinnvolle Übertagung auf lediglich ein paar wenige Situationen:
  • Beim Besitz von mehreren Autos. Hier geht nur der Rabatt für das entsprechende Auto verloren, nicht der für die anderen Fahrzeuge.
  • Bei Abgabe des Führerscheins. Möchte ein Großelternteil beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen kein Auto mehr fahren.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer, so können dessen Kinder, sofern Sie das Auto erben, die SF gutgeschrieben erhalten.
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