Grüne Kfz-Versicherungskarte – Pflicht und Gültigkeit

Wissenswertes über die Grüne Versicherungskarte

Auto Panne Landstraße

Um auch im Ausland Ihr Kraftfahrzeug abzusichern, ist es unumgänglich eine Grüne Karte mitzuführen. Diese gilt als Nachweis für die Haftpflicht und ist in osteuropäischen Ländern sowie der Türkei Pflicht. Was die EU-Länder angeht, ist das Mitführen der Grünen Karte nicht verpflichtend. Natürlich muss das Auto mit dem Sie ins Ausland fahren auch die Versicherungsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllen. Auch an der Grenze muss ein entsprechender Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Mit der grünen Karte ganz ohne Sorgen in den Urlaub fahren

Die Grüne Karte heißt korrekterweise ‚Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr‘, kurz auch IVK, und wird nur wegen ihrer Farbe ‚Grüne Karte‘ genannt. Das Abkommen für diese Karte wurde in den 60er Jahren abgeschlossen und ermöglicht es bis heute in über 40 Ländern mit einer einzigen Karte zu fahren, welche die Kfz-Haftpflicht bescheinigt. Sie erhalten diese Karte bei ihrer Kfz-Versicherung. Eigentlich wird die Karte automatisch mit der Police weitergereicht. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann man sie jederzeit völlig kostenlos online oder bei einem Vertreter anfordern.

Die Karte sollte immer bei Ihren Fahrzeugpapieren im Auto liegen, damit sie auch nicht bei spontanen Ausflügen vergessen wird. Die Grüne Karte ist 3 Jahre lang gültig und wird dann kostenlos von der jeweiligen Kfz-Versicherung erneuert. Es ist ratsam die Grüne Karte nach einem Verkauf des Fahrzeuges zu vernichten.

Gültigkeitsraum der Grünen Karte

Die Grüne Karte gilt in allen Eu-Ländern sowie in Russland, der Türkei und Tunesien. Um ganz sicher zu gehen, schauen Sie einfach auf der Karte nach, ob Ihr Zielland auch wirklich mit aufgeführt ist. Je nach Versicherung werden manche Länder ausgeschlossen, diese sind dann auch explizit auf der Grünen Karte durchgestrichen. Auch bei dem jeweiligen Versicherer bekommt man genaue Auskunft über den Gültigkeitsraum der Grünen Karte. Auch wenn das bereiste Land nicht im Abkommen mit eingeschlossen ist, kann es vorkommen, dass der jeweilige Versicherungsanbieter dennoch dieses Land mit aufführt, und somit keine Extra-Versicherung für jenes Land abgeschlossen werden muss.

Wer kein Risiko eingehen will, hat die Karte einfach grundsätzlich immer dabei. Zwischen der Schweiz und dem EWR, dem Europäischen Wirtschaftsraum, besteht seit 1974 ein Kennzeichenabkommen, welches besagt, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen schon als Versicherungsnachweis anerkannt wird. In Andorra, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Island und allen EU-Ländern muss die Karte folglich nicht mehr mitgeführt werden. Sollte es in besagten Ländern zu einem Unfall kommen, kann dennoch nach einer Vorlage der Grünen Karte verlangt werden.

Außerhalb der EU und des EWR kann es passieren, dass an der Grenze die Grünen Karte vorgelegt werden muss. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass dies in folgenden Ländern der Fall ist: Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Türkei, Albanien, Mazedonien, Serbien, die Ukraine und Weißrussland. Im Kosovo hat die Grüne Karte keine Gültigkeit. Es muss dort also in jedem Fall an der Grenze eine Versicherung abgeschlossen werden. Da sich die Karte bisher bei einem Unfall immer als sehr hilfreich erwiesen hat, ist es einfach klüger die Karte immer im Wagen oder bei sich zu haben.

Alle Versicherungen die in den Mitgliedstaaten der Grünen Karte ansässig sind, sind dazu verpflichtet, einen Schadensregulierungs-Beauftragten vorweisen zu können. Daher ist es immer sehr nützlich bei einem Unfall Adressen und Daten gleich parat zu haben.

Das richtige Verhalten beim Unfall

Sollte es tatsächlich zum Schlimmsten kommen, und Sie oder ein Dritter verursachen im Ausland einen Unfall, sollten Sie sich die Daten des Gegners notieren und diese klugerweise auch noch abfotografieren. Führt dieser keine Grüne Karte mit, lassen Sie sich in jedem Fall die persönlichen Daten besagter Person geben und fotografieren dessen Kennzeichen ab. Auch Fotos vom Unfallort und den verursachten Sachschäden sollten im europäischen Unfallbericht mit aufgeführt werden. Es kann vorkommen, dass je nach Land die Polizei gerufen werden muss. Ereignet sich der Unfall in Deutschland, können Sie die zentrale Anlaufstelle der Grünen Karte für Deutschland unter der 030/2020 5757 oder unter gruene-karte.de erreichen.

Die E-Mail-Adresse lautet claims@gruene-karte.de. Hier wird der Schaden gemeldet und ein Sachbearbeiter kümmert sich um die Schadensregulierung. Sie müssen die Versicherung des Gegners also nicht kontaktieren. Wenn sich der Unfall im Ausland ereignet, ist dies allerdings zu empfehlen. Den jeweiligen Schadensregulierungs-Beauftragten finden Sie unter der +49 (0)40-300 330 300 oder unter zentralruf.de.

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