Kfz Zulassung Kosten 2024

Was kostet die Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Detail?

Zulassung eines Kfz

Die Gebühren für eine Kraftfahrzeugzulassung sind, bis auf wenige Ausnahmen, nicht bundeseinheitlich geregelt. Lediglich die Vorabreservierung eines Wunschkennzeichens und das Wunschkennzeichen an sich kosten bundeseinheitlich 2,60 Euro bzw. 10,20 Euro. Allerdings besteht auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kein Rechtsanspruch. Die Höhe der Gebühren ist in erster Linie davon abhängig, welche Dienstleitung in Anspruch genommen werden soll. Sie ist vom jeweiligen Fahrzeughalter zu entrichten.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist nach wie vor unerlässlich, dass der jeweilige Fahrzeughalter persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes erscheint und alle benötigten Unterlagen vorlegt. Eine Fahrzeugzulassung per Internet ist zur Zeit noch nicht möglich. Mögliche Wartezeiten können aber insofern verkürzt werden, wenn der Fahrzeughalter bestimmte Daten der Zulassungsbehörde online mitgeteilt.

Die gültige TÜV-Plakette sowie die Fahrzeugpapiere werden allerdings nur persönlich an den Betreffenden ausgehändigt. Ebenso lässt sich online ein bestimmter Zulassungstermin vereinbaren, um mögliche lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Was kostet die Zulassung eines Kraftfahrzeugs?

  • bei Anmeldung eines Neuwagens ab 26,00 Euro
  • bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes (Wiederzulassung) ab 11,00 Euro
  • bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel ab 18,00 Euro
  • bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel ab 26,00 Euro
  • bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel ab 28,00 Euro

  • bei Ummeldung ohne Halterwechsel ab 26,00 Euro
  • bei Ummeldung mit Halterwechsel ab 29,00 Euro

Eine Ummeldung sollte unverzüglich durchgeführt werden, da bei einem Verzug ein Bußgeld erhoben wird (bis 100 Euro).


  • bei Abmeldung eines kreiszugehörigen Fahrzeugs ab 6,90 Euro
  • bei Abmeldung eines auswärtigen Fahrzeugs ab 10,00 Euro

  • Kurzzeitkennzeichen (nur 5 Tage gültig) ab 10,00 Euro
  • Ausfuhrkennzeichen ab 33,00 Euro
  • Oldtimerkennzeichen (steuerlich begünstigt) ab 40,00 Euro
  • Saisonkennzeichen ab 30,00 Euro
  • sogenannte Rote Kennzeichen ab 100,00 Euro

Bei den obengenannten Eurobeträgen handelt es sich um Circa-Angaben (Stand 2017), da hier keine bundeseinheitliche Regelung besteht. Diese können von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk geringfügig variieren. Die genauen Gebührensätze sollten vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzortes erfragt werden.

Welche Unterlagen müssen bei einer Kfz-Zulassung vorgelegt werden?

Für die Kfz-Zulassung sind folgende Papiere immer mitzubringen:

  • ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer; ersetzt die alte Versicherungsdoppelkarte)
  • die jeweilige Zulassungsbestätigung Teil II des Fahrzeugs (früher auch als Fahrzeugbrief bezeichnet)
  • ein SEPA-Mandat (oder Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer

zuzüglich zu den oben genannten Papieren ist bei einer Erstzulassung eines Neuwagens noch vorzulegen:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers

Die jeweilige Zulassungsbestätigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein) wird dann von der Zulassungsstelle ausgestellt.

Wird ein Gebrauchtfahrzeug angemeldet oder stillgelegt, dann müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • das Protokoll der letzten Hauptuntersuchung (einschließlich Abgasuntersuchung; beides im Original)
  • die alten Kennzeichen

Soll aber nur ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, so genügt allgemein die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sowie die siebenstellige eVB-Nummer. In puncto Wiederzulassung ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis nicht mehr wie früher nach 18 Monaten erlischt, sondern erst nach einer Stilllegung von 7 Jahren. Erst dann ist eine Vollabnahme (nach $ 21 StVZO) durch den TÜV nötig. Ist diese Frist noch nicht verstrichen, so brauchen nur die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis der neusten Haupt- und Abgasuntersuchung vorgelegt zu werden.

Weitere Kosten für die Kfz-Zulassung

Mögliche zusätzliche Kosten für die Kennzeichen

Jedes Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muss mit einem amtlichen Kennzeichen (Nummernschild) ausgestattet sein. Diese können entweder direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle oder online bestellt werden. Bei einer Bestellung über einen Internetanbieter muss allerdings die gewünschte Kennzeichenfolge vorab reserviert werden, um so einen nicht nutzbaren Schilderdruck zu vermeiden. Die Kosten belaufen sich hier bei ungefähr 16,00 Euro, während die Anbieter in der Nähe der Zulassungsstellen meist etwas teurer sind (ca. 20 bis 30 Euro). Bei Verlust der Kennzeichen ist eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters erforderlich. Im Falle eines Diebstahls muss zusätzlich ein Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei beigebracht werden.

Die Kfz-Steuer für das angemeldete Auto

Die Kfz-Steuer wird im Allgemeinen sofort nach der Zulassung des Fahrzeugs fällig. Denn die Zulassungsstelle verschickt automatisch eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Zollverwaltung. Daraufhin stellt der Zoll den Steuerbescheid aus, der auf postalischem Weg an den Fahrzeughalter zugeschickt wird. Der Betrag ist möglichst innerhalb weniger Wochen zu begleichen. Damit die Beträge per Lastschriftverfahren überwiesen werden können, ist bei der Zulassungsstelle eine gültige Bankverbindung (SEPA-Mandat) vorzulegen. Der von vornherein festgelegte Betrag wird dann alljährlich maschinell eingezogen. Bei einer Anmeldung eines Fahrzeugs dürfen keine alte Kfz-Steuerschulden mehr offen sein, ansonsten kann die Anmeldung nicht erfolgen.

Die Feinstaubplaketten für mehr Umweltschutz

In der Regel gelten die Feinstaubplaketten unbefristet. Wird das Fahrzeug jedoch umgemeldet und ein neues Kennzeichen beantragt, so wird auch eine neue Feinstaubplakette benötigt. Denn die eingetragenen Nummern auf den Plaketten entsprechen denen des Kennzeichens. Bei einem Verstoß droht ansonsten ein Bußgeld.

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